AGBs Unternehmer

Allgemeine Geschäftsbedingungen der „Die-Metallprofis.de GmbH“

1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen zwischen Die-Metallprofis.de GmbH und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer ist (§14 BGB).

(2) Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer AGB werden wir den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.

(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Angebote auf Grund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer und gewerbliche Wiederverkäufer, nicht jedoch an Verbraucher.

(6) Die Anwendung der VOB ist ausgeschlossen.

§2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Diese Unterlagen dürfen Dritten, insbesondere Konkurrenzfirmen, nicht zugänglich gemacht werden. Sofern wir uns im Einzelfall durch eine ausdrückliche Erklärung an das Angebot binden, gilt die Bindung nicht über einen Zeitraum von 1 Monat hinaus. Geringfügige Änderungen in der Ausführung angebotener Artikel behalten wir uns im Zuge der ständigen Weiterentwicklung vor.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

§3 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.

(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Gründe sind insbesondere unvorhergesehene Ereignisse und Betriebsstörungen, sowohl in unserem Unternehmen als auch bei unseren Zulieferern, verursacht z.B. durch Werkstoffmangel, Stromsperren, Streik, Mangel an Arbeitskräften und sonstige Ereignisse höherer Gewalt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung durch den Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen lediglich gemäß §8.

Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

(3) Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden aus der gesamten Geschäftsbeziehung, sowie die Klärung aller technischer und kaufmännischer Fragen und die Erfüllung aller bestehenden Mitwirkungspflichten voraus.

(4) Die Rechte des Kunden gemäß §8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

§4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten der Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Im Falle des Annahmeverzugs haben wir zudem das Recht, die Lagerung gegen Ersatz der Lagerungs- und Umschlagskosten sowie der Transportkosten vorzunehmen, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden später zu beliefern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(4) „Die-Metallprofis.de GmbH“ behält sich das Recht vor, Aufträge (auch nachträglich) abzulehnen, welche:

-gegen geltendes Strafrecht verstoßen oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können,

-Genehmigungspflichten unterliegen,

-offensichtlich rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, radikale oder sonstige verfassungsfeindliche Ziele verfolgen,

-sexistischer Natur sind,

-allgemeine ethische Grundwerte missachten oder aus sonstigen Gründen sittenwidrig einzustufen sind.

(5) Sollte es vorkommen, dass unter §4 (4) genannte Aufträge ungesehen produziert und versendet werden ist „Die-Metallprofis.de GmbH“ rechtlich nicht verantwortlich für die beauftragten Teile.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Beim Versendungskauf (§4 Abs. 1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager. Der Versand erfolgt auf Gefahr der Kunden. Verpackungen werden selbstkostend berechnet und nicht zurückgenommen. Hilfskräfte müssen zum Abladen und Hereintransportieren gestellt werden.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung nichts anderes ergibt, werden Lieferungen und Leistungen ausschließlich gegen Vorkasse erbracht.

(4) Mit Ablauf einer vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

(5) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gemäß §7 Abs. 6 Satz 2 dieser AGB unberührt.

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag, sowie zum Verlangen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen berechtigt (§321 BGB).

§6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten durch den Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, uns die Ware auf seine Kosten zurückzusenden und uns darüber hinaus den entstandenen Schaden zu ersetzen. Für die Schadensberechnung erkennt der Kunde die Maßgeblichkeit unserer Kalkulationsgrundlage an. Etwaige Anzahlungen sind von uns – gegebenenfalls unter Verrechnung mit den vom Kunden nach dem vorstehenden Absatz zu tragenden Kosten – spätestens nach Erhalt der Ware zurückzuerstatten. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gilt § 8 dieser AGB.

(4) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt.

§7 Gewährleistung

(1) Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Käufer, vom Hersteller oder von uns stammt.

(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§434 Abs.1S2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung. Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung, Transportschäden, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen, sowie Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstehen. Die Gewährleistung entfällt, wenn Werksfremde ohne unsere schriftliche Genehmigung Reparaturarbeiten vornehmen.

(4) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von einer Woche erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von einer Woche ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(7) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die Sache darf erst nach Verständigung mit uns zurückgesandt werden. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten ersetzt verlangen.

(9) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(10) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von §8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§8 Sonstige Haftung

(1) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) Die sich aus Abs. 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§9 Gewerbliche Schutzrechte

(1) „Die-Metallprofis.de GmbH“ bleibt Inhaber aller Urheber- und Verwertungsrechte an denen dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Werkplänen, Konstruktionszeichnungen, Abbildungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form. Sie dürfen ohne Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung durch „Die-Metallprofis.de GmbH“ sind sie mit der Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden zurückzugeben. Diese Verpflichtung hat der Kunde auch bei ihm beschäftigten Mitarbeitern aufzuerlegen. Der Kunde haftet für jegliche diesen Bedingungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.

(2) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, übernimmt „Die-Metallprofis.de GmbH“ keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet, „Die-Metallprofis.de GmbH“ unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber die Verletzung gewerblicher Schutzrechte gerügt wird.

(3) Der Kunde hat dafür einzustehen, dass von ihm ggf. vorgelegte Unterlagen nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen. „Die-Metallprofis.de GmbH“ ist dem Kunden gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten aufgrund eingesandter Unterlagen im Falle der Ausführung irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich trotzdem eine Haftung von „Die-Metallprofis.de GmbH“, so hat der Kunde „Die-Metallprofis.de GmbH“ bei Regressansprüchen schadlos zu halten.

§10 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Kaufleuten ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von „Die-Metallprofis.de GmbH“. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

Stand 06.04.2020